Die Annahme von Direktkrediten (Nachrangdarlehen) des Hausvereins oder der Haus GmbH unterliegt den Regelungen des Vermögensanlagengesetzes. Danach bieten wir mehrere Vermögensanlagen mit unterschiedlichen Zinssätzen an. Im Rahmen einer einzelnen Vermögensanlage werden innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als insgesamt 100.000 Euro bzw. maximal 20 Direktkredite angenommen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz (Bagatellgrenze)